Die Erstattung von Heilpraktikerleistungen ist nicht einheitlich geregelt.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Sie können aber trotzdem gerne als „Selbstzahler“ in meiner Praxis behandelt werden. In diesem Fall berechnet sich mein Honorar nach dem
Zeitaufwand. Mein Stundensatz liegt zwischen 82 € und 92 € (Abrechnung erfolgt viertelstundengenau). Verwendetes Material (wie Tapes) und Medikamente werden separat berechnet.
Privat- und Beihilfeversicherungen erstatten in der Regel zumindest einen Teilbetrag, oft sogar den vollen Rechnungsbetrag. Auch viele Zusatzversicherungen sehen in Ihren Tarifen eine
Erstattung von Heilpraktierleistungen vor. Die Höhe hängt vom gewählten Tarif ab und kann bei Ihrer Versicherung im Vorfeld erfragt werden. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages
ist unabhängig von einer Erstattung durch die Versicherung zu leisten. Die Gebühren für meine Behandlungen richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten sagen Sie bitte immer 24 Stunden vorher ab. Bei Terminversäumnis muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe der
vereinbarten Terminhonorars in Rechnung stellen.